Arbeitsgerichte - Arbeitsgerichte in Deutschland
Arbeitsgerichte in Deutschland sind Gerichte, die für Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrecht zuständig sind.
Dazu zählen im Wesentlichen Streitfälle zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Tarifvertragsparteien.
Als Eingangsinstanz sind die Arbeitsgerichte zuständig, als nächsthöhere Berufungs- und Beschwerdeinstanz die Landesarbeitsgerichte und als höchste Revisionsinstanz das Bundesarbeitsgericht.