Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Zivilrecht
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Das deutsche Zivilrecht wird geprägt durch das sogenannte Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Dieses besagt, dass eine strikte Trennung von dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft und dem sachenrechtlichen Verfügungsgeschäft (auch Erfüllungsgeschäft genannt) erfolgen muss.
Unter einem Verpflichtungsgeschäft versteht man ein auf die Begründung von Ansprüchen gerichtetes Rechtsgeschäft (§ 194 BGB).
Durch das Verfügungsgeschäft wird auf ein bestehendes Recht eingewirkt, indem das Recht übertragen, belastet, aufgehoben oder inhaltlich geändert wird.
Beide Geschäfte sind unabhängig voneinander rechtlich wirksam oder unwirksam.