Entstehung des Grundgesetzes
61 Männer und vier Frauen hatten die Ministerpräsidenten der deutschen Länder in den drei westlichen Besatzungszonen im Auftrag der Westalliierten nach Bonn geschickt, um das Grundgesetz als eine – so war es ursprünglich gedacht – vorläufige Verfassung zu erarbeiten.
Fünf Vertreter Berlins berieten außerdem mit – wegen des Viermächtestatus über die Stadt aber ohne Stimmrecht. Im Einzelnen war vieles umstritten, etwa wie genau die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau oder wie die Stellung der Kirchen aussehen sollte. Auch dass die Todesstrafe abgeschafft würde, war den Beratungen lange Zeit nicht klar. Anderes, was heute umstritten ist, war dagegen für die Verfassungsautoren selbstverständlich, etwa das – damals noch unbeschränkte – Asylrecht.
Der wesentliche Grund, warum die Väter und Mütter des Grundgesetzes ursprünglich nur ein Provisorium schaffen wollten, lag im Kalten Krieg begründet, der mit der sowjetischen Blockade der Zugänge für die Westalliierten nach Berlin 1848/49 bereits seinen ersten Höhepunkt gefunden hatte. Es wurde befürchtet, mit einer Verfassung die deutsche Teilung zu zementieren. Anfangs war auch umstritten, ob das Grundgesetz überhaupt einen Grundrechtsteil haben dürfte.
[sam id="13" codes="true"]Schon vor der Verabschiedung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 war klar, dass die Besatzungsmächte die junge Bundesrepublik Deutschland nicht mit einem bloßen Organisationsstatut in die – zuerst noch beschränkte – Souveränität entlassen würden. Trotzdem erklärte sich das Grundgesetz in seiner damaligen Präambel und im damaligen Artikel 146 selbst zum Provisorium. Spätestens seit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten ist aber unumstritten, dass das Grundgesetz eine ganz normale Verfassung ist.