Der Begriff des Strafrechts
Der Begriff des Strafrechts bedeutet die Summe der Rechtsnormen, die für eine bestimmte Tat eine bestimmte Strafe oder Maßnahme als Rechtsfolge anordnen (Baumann/Weber/Mitsch, § 3, Rn.2).
Strafgesetze sind alle Rechtsvorschriften, die die Rechtsfolge einer Strafe vorsehen. Rechtsfolgen können Geld- oder Freiheitsstrafen sein. Vorschriften, die keine Strafe als Rechtsfolge vorsehen, sind keine Strafgesetze. So ist zum Beispiel das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) kein Strafrecht. Gemäß § 1 OwiG wird eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet.
Das deutsche StGB besteht aus einem sogenannten dualistischem Rechtsfolgensystem (siehe §§ 38 ff. StGB). Es existieren Hauptstrafen wie die Freiheits- und Geldstrafe aber auch Nebenstrafen wie das Fahrverbot nach § 44 StGB. Diese Strafen dienen repressiven Gründen, dies bedeutet sie stellen Strafen für begangenes Unrecht dar. Maßregeln der Besserung und Sicherung verfolgen das Ziel, präventiven Zwecken gerecht zu werden. Sie sollen zukünftiges Unrecht verhindern. Beispiele für Maßregeln der Besserung und Sicherung sind das Berufsverbot nach §§ 70 ff. StGB und die Entziehung der Fahrerlaubnis nach §§ 69 ff. StGB.