Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die nachfolgenden Ausführungen sollen dem Leser einen ersten Einstieg in die Grundbegriffe des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geben.
Das Hauptwerk für das deutsche Zivilrecht ist das BGB, welches am 01.01.1900 in Kraft getreten ist. Es lässt sich in fünf weitere Bücher unterteilen. Dies sind der Allgemeine Teil (1. Buch), das Schuldrecht (2. Buch), das Sachenrecht (3. Buch), das Familienrecht (4. Buch) und das Erbrecht (5. Buch).
Seit seinem Inkrafttreten hat das BGB viele Reformen durchgemacht.
Die folgenden Artikel werden diese fünf Bücher des BGB näher beleuchten, damit der Leser ein Basisverständnis für das deutsche Zivilrecht aufbauen kann.
Aufbau und Struktur des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel im Bereich des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Schuldrecht (allgemeiner Teil)
- Schuldrecht (besonderer Teil)
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
Weiterführende Artikel
- Zivilprozessordnung (ZPO)