Handelsgesetzbuch (HGB)
Am 1.1.1900 in Kraft getretene, zwischenzeitlich mehrfach geänderte Gesetzessammlung zur Regelung des Handelsrechts.
Das HGB umfasst u. a. Vorschriften zu Rechtsstellung und Rechtsbeziehungen von Kaufleuten sowie zu Handelsgesellschaften und Handelsgeschäften, bei denen mindestens ein Vertragspartner Kaufmann ist.