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Hypothek

Eine Hypothek ist wie die Grundschuld eine Form der Grundpfandrechte.

Sie dient der Sicherung der Forderungen eines Gläubigers, indem die Immobilie des Schuldners durch Eintragung ins Grundbuch belastet wird.

Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek an das Bestehen einer Forderung gebunden.

Kann der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so haftet er mit der Immobilie für die Erfüllung der Forderung (z. B. durch Zwangsversteigerung).

Begleicht der Schuldner seine Schuld, so erlischt die Hypothek im Unterschied zur Grundschuld. Ein durch Hypothek gesicherter Kredit wird als Hypothekendarlehen bezeichnet und von Hypothekenbanken verliehen.

Arten der Hypothek - Welche Arten von Hypotheken gibt es?

Zu unterscheiden ist zwischen einer Verkehrs-, einer Sicherungs- und einer Höchstbetragshypothek:

Bei der Verkehrshypothek kann sich der Gläubiger zum Beweis seiner Forderung auf die Grundbucheintragung (Buchhypothek) oder den Hypothekenbrief (Briefhypothek) berufen.

Im Falle der Sicherungshypothek, die immer eine Buchhypothek ist, weil sie allein auf einer Grundbucheintragung basiert, muss der Gläubiger die Höhe seiner Forderung selbst beweisen und kann sich dabei nicht auf die Grundbucheintragung berufen.

Bei einer Höchstbetragshypothek handelt es sich um eine Sonderform der Sicherungshypothek. Sie liegt vor, wenn die Immobilie nur bis zu einem im Grundbuch eingetragenen Höchstbetrag haften soll.

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