Körperschaft
Eine Körperschaft ist eine Vereinigung, die als juristische Person Träger von Rechten und Pflichten ist und über eigene Organe zur Vertretung nach außen verfügt.
Es wird unterschieden zwischen Körperschaften des privaten Rechts (z. B. AG, GmbH, Genossenschaften) und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die öffentliche Aufgaben unter staatlicher Aufsicht wahrnehmen und gegebenenfalls mit hoheitlichen Rechten ausgestattet sind.
Zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts zählen u.a. Gemeinden und Gemeindeverbände, Hochschulen und Krankenkassen. Ihre Beschäftigten sind Beamte und/oder Angestellte des öffentlichen Dienstes.