Erfüllungsort
Der Erfüllungsort (auch Leistungsort) ist derjenige Ort, an dem der Schuldner seine Leistung zu erbringen hat.
Er kann sich natürlich ergeben (z. B. bei der Ausführung von Handwerksarbeiten in einem bestimmten Gebäude) oder vertraglich festgelegt sein.
Wurden keine Vereinbarungen über den Erfüllungsort getroffen, so gilt die Regel, dass Warenschulden grundsätzlich am Wohn- bzw. Geschäftssitz des Schuldners erfüllt werden müssen.
Das heißt, der Käufer muss die Ware beim Verkäufer abholen (so genannte Holschuld). Geldschulden sind dagegen so genannte Schickschulden, sie müssen dem Gläubiger an seinem Wohn- bzw. Geschäftssitz zugehen (z. B. durch Überweisung auf sein Konto).