Boni judicis est ampliare jurisdictionem
Der lateinische Satz Boni judicis est ampliare jurisdictionem bedeutet übersetzt Ein guter Richter versteht seine Aufgabe weit. Ein Richter sollte einen Kläger nicht schon dann abweisen, wenn keine hergebrachte Bestimmung vorliegt, unter die das Begehren subsumiert werden kann. Der Richter ist zur Rechtsfortbildung berufen.