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Nachbesserung

Eine Nachbesserung ist die Reparatur oder Ausbesserung einer mangelhaften Sache oder eines mangelhaften Werkes durch den Hersteller oder Verkäufer. Weist ein gekaufter Gegenstand einen Sachmangel auf, so kann der Käufer zwischen den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen der Wandelung, Minderung, Umtausch oder gegebenenfalls des Rechtes auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung wählen.

Nur für den Fall, dass vertraglich (z. B. im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) Nachbesserung vereinbart wurde, muss
er sich mit einer Reparatur bzw. Ausbesserung der mangelhaften Sache einverstanden erklären. Bei Vorliegen eines Werkvertrages gelten dagegen andere Regelungen. Ist hier das erstellte Werk mit Mängeln behaftet, so muss der Auftraggeber des Werkes dem ausführenden Unternehmen die Gelegenheit zur Nachbesserung einräumen.

Nur für den Fall, dass die Reparatur oder Ausbesserung nicht gelingt oder das Unternehmen die Nachbesserung verweigert bzw. sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist vornimmt, kann der Auftraggeber des Werkes Wandelung, Minderung oder unter Umständen Schadensersatz verlangen.

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