🏠 » Lexikon » N » Natürliche PersonNatürliche Person Eine natürliche Person ist im Gegensatz zur juristischen Person jede lebende, rechtsfähige Person. Rechtsfähig sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) alle Menschen von ihrer Geburt bis zu ihrem Tod. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:Juristische PersonGläubigerTreuhandverhältnis VORHERIGER ARTIKELNachbesserung NÄCHSTER ARTIKELNichtigkeit