Conditio existens ad initium negotii retrotrahitur
Der lateinische Satz Conditio existens ad initium negotii retrotrahitur bedeutet übersetzt Die eingetretene Bedingung wird auf den Beginn des Rechtsgeschäfts zurückbezogen. Tritt die Bedingung, unter der ein Rechtsgeschäft geschlossen worden ist, ein, so wirkt das, als wäre das Geschäft von Anbeginn unbedingt wirksam geworden.