Personengesellschaft
Die Personengesellschaft ist ein Unternehmen, bei denen im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft nicht die Kapitalbeteiligung, sondern die Mitarbeit der Gesellschafter im Vordergrund steht.
Die Existenz der Personengesellschaft hängt von den Gesellschaftern ab, die die Geschäftsführung ausüben und persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften. Gewinne und Verluste werden in der Regel nach der Anzahl der Gesellschafter verteilt. Die Anteile der Gesellschafter sind nicht übertragbar.
Die Personengesellschaft ist kein eigenes Steuersubjekt. Sie unterliegt zwar der Umsatz- und Gewerbesteuer, die Einkommensteuer entfällt jedoch auf die Gesellschafter bzw. deren Gewinnanteile.
Zu den Personengesellschaften zählen im Handelsrecht die Kommanditgesellschaft (KG) und die offene Handelsgesellschaft (OHG). Im weiteren Sinne werden auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie die Stille Gesellschaft (StG) dazugerechnet.