Publizitätspflicht
Die Publizitätspflicht ist die für einige Unternehmensformen gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, bestimmte innerbetriebliche Vorgänge offen zu legen.
Die Publizitätspflicht gilt insbesondere für Kapitalgesellschaften und Konzerne, die je nach Größe u.a. Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht, Beteiligungsliste, Bestätigungsvermerk, Bericht des Aufsichtsrates und Gewinnverwendung im Handelsregister sowie gegebenenfalls im Bundesanzeiger veröffentlichen müssen.