Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist eine bezahlte Erwerbstätigkeit, die den zuständigen Behörden (z. B. Gewerbeamt, Finanzamt oder Arbeitsamt) entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht angezeigt wird.
Schwarzarbeit ist verboten und kann mit sehr hohen Geldbußen und mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet werden. Die Schwarzarbeit ist vor allem im Baugewerbe weit verbreitet und in den letzten fünfundzwanzig Jahren in der Bundesrepublik Deutschland erheblich angestiegen.
Da durch Schwarzarbeit keine Sozialabgaben geleistet und keine Steuern gezahlt werden, schadet sie in erheblichem Maße dem Sozial- und Finanzsystem der Bundesrepublik.