Sozialgerichte
Sozialgerichte sind im Gerichtswesen der Bundesrepublik Deutschland diejenigen Gerichte, die u.a. für öffentlich-rechtliche Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Sozialversicherungen, des Arbeitsförderungsgesetzes, der Kriegsopferversorgung sowie für Streitigkeiten zwischen Kassenärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen zuständig sind.
Neben den Sozialgerichten als erster Instanz gibt es die Landessozialgerichte als Berufungs- und Beschwerdeinstanz sowie das Bundessozialgericht als oberste Instanz.