Tarifautonomie
Die Tarifautonomie ist das Recht der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die Lohn- und Arbeitsbedingungen über Tarifverträge in eigener Verantwortung ohne staatliche Eingriffe zu regeln.
Die Tarifautonomie ist durch Artikel 9 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert.