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Vergleich

Ein Vergleich ist ein Vertrag, der einen Rechtsstreit durch das Nachgeben beider Parteien beilegt. Der Vergleich kann außergerichtlich oder vor Gericht geschlossen werden.

Im Wirtschaftsrecht bedeutet Vergleich die Abwendung eines Unternehmenskonkurses durch eine Einigung zwischen den Unternehmenseignern und den Gläubigern. Das alte Vergleichsrecht ist dabei am 1.1.1999 durch das neue Insolvenzrecht ersetzt worden.

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