Verletztengeld
Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitnehmer, die infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls vorübergehend arbeitsunfähig sind.
Die Höhe des Verletztengeldes orientiert sich an der Höhe des Krankengeldes. Wenn der Betroffene in der Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit andere Leistungen bezieht (z.B. Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld), hat er keinen Anspruch auf Verletztengeld.