Zwangsvollstreckungsverfahren
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung gibt es zwei Arten von Zwangsvollstreckungsverfahren zur Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners:
- die Vollstreckung in bewegliches Vermögen (Pfändung), bei der der Gerichtsvollzieher Sachen aus dem Besitz des Schuldners einzieht und im Rahmen einer Zwangsversteigerung verwertet;
- die Vollstreckung in unbewegliches Vermögen, bei der in Form einer Zwangsversteigerung Grundstücke und Wohneigentum veräußert werden.