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Zwangsvollstreckungsverfahren

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung gibt es zwei Arten von Zwangsvollstreckungsverfahren zur Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners:

  1. die Vollstreckung in bewegliches Vermögen (Pfändung), bei der der Gerichtsvollzieher Sachen aus dem Besitz des Schuldners einzieht und im Rahmen einer Zwangsversteigerung verwertet;
  2. die Vollstreckung in unbewegliches Vermögen, bei der in Form einer Zwangsversteigerung Grundstücke und Wohneigentum veräußert werden.

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