🏠 » Lexikon » J » Jahresabschluss

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) in deutscher Sprache und Euro aufzustellen.

Er muss klar und übersicht­lich sein und soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermitteln.

In der Bilanz sind das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten auszuwei­sen und hinreichend aufzugliedern. In der GuV-Rechnung sind die Erträge und Auf­wendungen des abgelaufenen Geschäfts­jahres auszuweisen. Als Differenz ist der Erfolg eines Geschäftsjahres ermittelbar.

Der Anhang erhält Erläuterungen zu ein­zelnen Positionen der Bilanz und GuV- Rechnung, insbesondere zu angewandten Wahlrechten. Im Lagebericht sind zumin­dest der Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft darzustellen.

Eingehen soll der Lagebericht auf Vorgänge von beson­derer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, die vor­aussichtliche Entwicklung der Gesell­schaft und den Bereich Forschung und Entwicklung der Gesellschaft.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Jahresabschluss
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon