ZVG
Die Abkürzung ZVG steht für Zeitschrift für Zwangsversteigerungsgesetz.
Durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) werden in Deutschland die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung als besondere Verfahren der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen geregelt.