ZV
Die Abkürzung ZV steht für Zwangsvollstreckung.
Das Zwangsvollstreckungsverfahren dient der Durchsetzung des festgestellten und durch einen Vollstreckungstitel niedergelegten Anspruchs mit der Hilfe staatlicher Vollstreckungsorgane.
Die Abkürzung ZV steht für Zwangsvollstreckung.
Das Zwangsvollstreckungsverfahren dient der Durchsetzung des festgestellten und durch einen Vollstreckungstitel niedergelegten Anspruchs mit der Hilfe staatlicher Vollstreckungsorgane.