st. Rspr.
Die Abkürzung st. Rspr. steht für ständige Rechtsprechung.
Die ständige Rechtsprechung (st. Rspr.) ist vom BGH ein geprägter Begriff, welcher der juristischen Fachwelt anzeigen soll, dass die höchste deutsche Zivilinstanz zu einer bestimmten Rechtsfrage dauerhaft die gleiche Rechtsauffassung vertreten hat.