RVG
Die Abkürzung RVG steht für Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage der Abrechnung der Vergütung der Rechtsanwälte.
Das RVG ersetzte zum 1. Juli 2004 die bis dahin geltenden Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO).