Rspr.
Die Abkürzung Rspr. steht für Rechtsprechung.
Die Rechtsprechung ist das Bemühen der Gerichte, dem Regelwerk einer Gesellschaft Geltung zu verschaffen.
Sie wird durch Gerichte des Bundes und der Länder ausgeübt und ist neben der Gesetzgebung und Verwaltung eine Funktion der Staatsgewalt.