RGRK
Die Abkürzung RGRK steht für Reichsgerichtsrätekommentar.
Der Reichsgerichtsrätekommentar ist einer durch die Reichsgerichtsräte des Reichsgerichts Leipzig begründeter Kommentar zum BGB.
Nach 1945 wurde der RGRK im Verlag Walter de Gruyter weitergeführt, mit Erscheinen der 12. Auflage 1974 eingestellt.