MB
Die Abkürzung MB steht für Mahnbescheid.
Der Mahnbescheid markiert den Beginn des gerichtlichen Mahnverfahrens. Bei Gericht beantragt der Gläubiger den Mahnbescheid unter Angabe der gesamten Forderung, aufgeschlüsselt in Zinsen, Kosten und Hauptforderung.