🏠 » Lexikon » G » GStAGStA Die Abkürzung GStA steht für Generalstaatsanwalt.Der Generalstaatsanwalt ist der Behördenleiter einer Generalstaatsanwaltschaft und Dienstvorgesetzter der Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger und sonstigen Bediensteten seines Bezirkes. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:RPflOStARP VORHERIGER ARTIKELGKosfG NÄCHSTER ARTIKELGnR