Datenbank
Die Definition für den Begriff Datenbank unterscheiden sich im juristischen Sinne und aus der Sicht der Informatik sehr stark.
Während es für die Informatik ausschließlich um elektronische Daten geht und darum, diese widerspruchsfrei und dauerhaft zu speichern, geht der juristische Begriff wesentlich weiter: Umfasst wird jede Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch angeordnet sind (vgl. Legaldefinition in § 87a UrhG).
So sind zum Beispiel Bewertungsportale im Internet Datenbanken i.S.v. § 87a UrhG.