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Scheidungskosten verstehen & berechnen

Scheidungskosten sind die Kosten, die im Zusammenhang mit einer Scheidung anfallen.

Darunter fallen in der Regel die Kosten für Anwälte, Gerichtskosten und andere professionelle Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Scheidung benötigt werden.

Die Höhe der Scheidungskosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem gemeinsamen Nettoeinkommen des Ehepaares, dem gemeinsamen Vermögen (Bankguthaben, Wertpapiere und/oder Immobilien), die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und die Anzahl der Altersversorgungen (von der gesetzlichen, über die den Besitz einer Riester- oder Rürup-Rente, bis zu einer privaten Rentenversicherung).

Es ist wichtig, dass die Beteiligten einer Scheidung die möglichen Scheidungskosten im Voraus verstehen, berechnen und sich dementsprechend finanziell darauf einstellen.

Scheidungskostenrechner

Ein Scheidungskostenrechner ist ein Online-Tool, das verwendet wird, um die voraussichtlichen Scheidungskosten zu berechnen.

Um die Scheidungskosten für das Scheidungsverfahren (Anwaltskosten und Gerichtskosten) berechnen zu können, beinhaltet der Scheidungskostenrechner die Aufwände hinsichtlich der Anwalts- und Gerichtskosten, die wiederum in einen Anwaltskostenrechner und einen Gerichtskostenrechner münden.

Der Scheidungskostenrechner zerlegt detailliert die Kosten der Scheidung, die für einen Anwalt und das Gericht entstehen.

Allerdings sollte beachtet werden, dass ein Scheidungskostenrechner nur eine ungefähre Schätzung liefern kann und dass die tatsächlichen Kosten in der Regel von vielen Faktoren abhängen, die schwer vorherzusagen sind.

Scheidungskosten richtig berechnen

Wie hoch sind meine Scheidungskosten?
Monatliches Einkommen des Ehemanns (netto):
Monatliches Einkommen der Ehefrau (netto):
Vermögen der Ehegatten:
Anzahl unterhalts­berechtigter Kinder:
Anzahl der Versorgungen:
Einvernehmliche Scheidung:
Gerichtskosten
2,0 Gerichtsgebühren:0,00 EUR
eventuelle Auslagen des Gerichts:0,00 EUR
Summe der Gerichtskosten:0,00 EUR
Anwaltskosten
1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG:0,00 EUR
1,2 Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG:0,00 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG:0,00 EUR
Zwischensumme:0,00 EUR
19 % MwSt., Nr. 7008 VV RVG:0,00 EUR
Summe der Anwaltskosten:0,00 EUR
Zu erwartende Gesamtkosten
Gerichtskosten:0,00 EUR
Kosten für den gemeinsamen Anwalt:0,00 EUR
Gesamt:0,00 EUR

Scheidungskosten Beispiel

Um die Scheidungskosten besser zu verstehen und berechnen zu können, soll folgendes Beispiel für die Berechnung eine Scheidung dienen:

Eingabeparameter

  • Nettoeinkommen des Ehemanns: 2.500,00 €
  • Nettoeinkommen der Ehefrau: 1.500,00 €
  • Vermögen der Ehegatten: Ein gemeinsames Haus im Wert von 120.000,00 €
  • 2 minderjährige Kinder (11 und 9 Jahre alt)
  • Anzahl der Versorgungen: 4 (jeweils eine gesetzliche Rentenversicherung und eine private Altersversorgung)

Berechnung des Verfahrenswertes

  • Nettoeinkommen der Ehegatten: 4.000 € x 3 = 12.000 €
  • Abzüglich Unterhaltsaufwand für Kinder: 2x 250 € = -500 €
  • Vermögen der Ehegatten (- Freibetrag: 60.000 €): (120.000 € - 60.000 €) / 100 * 5 = 3.000 €
  • Versorgungen: (12.000 € / 100) * 10 * 4 = 4.800 €

Summe des Verfahrenswertes: 19.300 €

Berechnung der Gerichtskosten

Die Gerichtskosten für das Verfahren können der Gerichtskostentabelle entnommen werden. Für das vorliegende Beispiel zur Berechnung der Scheidungskosten ergibt sich im erstinstanzlichen Verfahren folgendes:

  • Gerichtskosten (bis 22.000 ): 382 € x 2,0 = 764 €

Summe der Gerichtskosten: 764 €

Berechnung der Anwaltskosten

Die Anwaltskosten für das Verfahren und anfallende Tätigkeiten können der Rechtsanwaltsgebührentabelle entnommen werden. Für das vorliegende Beispiel zur Berechnung der Scheidungskosten ergeben sich folgende Werte:

  • Verfahrensgebühr (bis 22.000 €): 822,00 € x 1,3 = 1.068,60 €
  • Terminsgebühr (bis 22.000 €): 822,00 € x 1,2 = 986,40 €
  • Auslagenpauschale: 20,00 €
  • Mehrwertsteuer (19%): 394,25 €

Summe der Anwaltskosten: 2.469,25 €

Berechnung der Gesamtkosten

Für das vorliegende Beispiel zur Berechnung der Scheidungskosten ergeben sich nun folgende Endwerte:

  • Summe der Gerichtskoten: 764 €
  • Summe der Anwaltskosten: 2.469,25 €

Summe: 3.233,25 €

Die Gesamtkosten des Scheidungsverfahrens belaufen sich auf 3.233,25 €. Ist eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich, so wird ein weiterer Anwalt tätig und der Gesamtbetrag erhöht sich um 2.469,25 € auf 5.702,50 €.

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