Der Gutachtenstil - Nachhilfe Video
Der Gutachtenstil ist ein wichtiges Werkzeug im deutschen Recht. Doch was genau ist der Gutachtenstil?
In diesem Lernvideo geht es um den Gutachtenstil. Die einzelnen Schritte werden dabei näher erläutert. Zudem wird ein besonderes Augenmerk auf das Kernstück des Gutachtenstils, der Subsumtionstechnik, gelegt.
Abschließend wird zur besseren Verständlichkeit anhand eines Beispielfalles der Gutachtenstil angewendet und praxisnah beschrieben.
Transkription zum Video: Der Gutachtenstil
Was ist der Gutachtenstil? Wie funktioniert er und wie wendet man ihn richtig an.
Der Gutachtenstil ist eine spezifische Form der juristischen Ausdrucksweise, die insbesondere in juristischen Prüfungen, Gutachten und wissenschaftlichen Arbeiten verwendet wird.
Er dient dazu, rechtliche Fragestellungen systematisch und nachvollziehbar zu analysieren und zu beantworten.
Die Kernstruktur des Gutachtenstils besteht aus mehreren Teilen: Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis.
Der Obersatz.
Der Obersatz formuliert die zu prüfende Rechtsfrage in allgemeiner Form. Er benennt die Norm, die auf den konkreten Sachverhalt angewendet werden soll, und führt die wesentlichen Elemente des Tatbestands auf.
Die Definition.
In diesem Schritt werden die im Obersatz genannten Tatbestandsmerkmale der relevanten Norm definiert.
Es geht darum, den rechtlichen Rahmen klarzustellen, indem die Voraussetzungen der Norm erklärt werden.
Die Subsumtion.
Die Subsumtion ist der Kern des Gutachtenstils. Hier wird der konkrete Sachverhalt unter die zuvor definierten Tatbestandsmerkmale der Norm subsumiert, also geprüft, ob die Fakten des Falls unter die rechtlichen Voraussetzungen der Norm fallen.
Dabei wird für jedes Tatbestandsmerkmal einzeln untersucht, ob es erfüllt ist.
Das Ergebnis.
Im Ergebnis wird zusammengefasst, ob und welche Rechtsfolgen sich aus der Anwendung der Norm auf den Sachverhalt ergeben.
Dabei wird die eingangs gestellte Rechtsfrage beantwortet.
Hierzu ein Beispiel zur besseren Veranschaulichung.
Nehmen wir als Beispiel die Frage, ob eine Person (A) Schadensersatz von einer anderen Person (B) nach § 823 Abs. 1 BGB wegen einer Beschädigung seines Autos verlangen kann.
Der Obersatz lautet. Zu prüfen ist, ob A von B Schadensersatz wegen Beschädigung seines Autos nach § 823 Abs. 1 BGB verlangen kann.
Die Definition lautet. Nach § 823 Abs. 1 BGB ist zum Schadensersatz verpflichtet, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum einer anderen Person widerrechtlich verletzt.
Die Eigentumsverletzung. Das Auto von A wurde beschädigt, was eine Verletzung seines Eigentums darstellt.
Die Widerrechtlichkeit. Die Beschädigung erfolgte ohne Rechtfertigungsgrund, somit widerrechtlich.
Das Verschulden. B hat beim Ausparken nicht aufgepasst und das Auto von A beschädigt. Dies stellt eine fahrlässige Handlung dar, da B die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.
Das Ergebnis lautet daher. Da alle Voraussetzungen des § 823 Abs. 1 BGB erfüllt sind, kann A von B Schadensersatz wegen der Beschädigung seines Autos verlangen.
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