Actus curiae neminem gravabit
Der lateinische Satz Actus curiae neminem gravabit bedeutet übersetzt Das Handeln des Gerichts wird niemanden beschweren. Niemand wird dadurch einen Nachteil erleiden, dass er sich nicht selbst helfen darf, sondern, um sein Recht zu suchen, sich dem Gericht unterwerfen muss. Verzögerungen bei der Rechtsdurchsetzung werden durch Nutzungsentgelte oder Prozesszinsen ausgeglichen.