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Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit der ein Arbeitsverhältnis begründet wird.

Der Arbeitsvertrag enthält u.a. Abmachungen über die Art der Beschäftigung, die Höhe des Arbeitsverdienstes, die Arbeitszeit und Urlaubsansprüche.

Aus dem Arbeitsvertrag resultieren für beide Vertragspartner bestimmte Pflichten.

Arbeitsvertrag - Rechte und Pflichten

Für den Arbeitnehmer zählen dazu im Wesentlichen: die Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung, die Befolgung von Weisungen seitens des Arbeitgebers sowie die Treuepflicht ihm gegenüber (z. B. Wahrung von Betriebsgeheimnissen). Demgegenüber ist der Arbeitgeber zur Zahlung des Arbeitsentgeltes, zur Gewährung von bezahltem Urlaub sowie zur Fürsorge gegenüber dem Arbeitnehmer (z. B. Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz) verpflichtet.

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis durch den Ablauf der Vertragsfrist.

Liegt kein befristeter Arbeitsvertrag vor, so endet der Arbeitsvertrag durch Kündigung Aufhebungsvertrag oder den Tod des Arbeitnehmers.

Arbeitsvertrag - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Arbeitsvertrag sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:

  • Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit der ein Arbeitsverhältnis begründet wird.
  • Ein Arbeitsvertrag enthält u.a. Abmachungen über die Art der Beschäftigung, die Höhe des Arbeitsverdienstes, die Arbeitszeit und Urlaubsansprüche.
  • Aus einem Arbeitsvertrag resultieren für beide Vertragspartner bestimmte Pflichten.

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