Depotrecht
Das Depotrecht regelt die bankmäßige Aufbewahrung von Wertpapieren und die zugrundeliegenden Anschaffungsgeschäfte.
Gegenstand des depotrechtlichen Schutzes sind vertretbare Wertpapiere (Aktien, Zwischenscheine, Ertragsscheine, Emissionsscheine oder Schuldverschreibungen), die in offenen Depots verwahrt werden.
Gesetzliche Grundlagen sind im wesentlichen im DepG, BGB, HGB und AGB der Banken sowie Geschäftsbedingungen für den Wertpapierverkehr von Bank zu Bank zu entnehmen.