Diei adjectio pro reo est
Der lateinische Satz Diei adjectio pro reo est bedeutet übersetzt Das Hinzufügen eines Termins wirkt für den Schuldner. Nicht für den Gläubiger: Legen Vertragsparteien eine Zeit für die Leistung fest, so kann sie vorher nicht gefordert werden. Wohl aber darf der Schuldner sie vorher erbringen.