🏠 » Lexikon » E » EinredeEinrede Mit der Einrede können Rechtsansprüche anderer Personen zurückgewiesen werden, z.B. durch die Einrede der Verjährung, wenn Forderungen verjährt sind. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:ExcipiendoOpe exceptionisExceptio VORHERIGER ARTIKELEigentumsvorbehalt NÄCHSTER ARTIKELEmbargo