Erfüllung
Die Erfüllung ist die Erbringung einer vertraglich vereinbarten Leistung, durch die ein Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner erlischt.
So ist z. B. ein Kaufvertrag erst dann erfüllt, wenn der Verkäufer die Ware vertragsgemäß übergeben und übereignet hat und der Käufer die Ware abgenommen und bezahlt hat.