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Erfüllungszeit

Unter der Erfüllungszeit (auch Leistungszeit) wird dabei der vertraglich vereinbarte Termin zur Erbringung der jeweiligen Leistung verstanden, z. B. Lieferungs- und Zahlungstermin.

Wurde keine Erfüllungszeit vereinbart, so ist die Leistung in der Regel sofort zu erbringen, z. B. beim Kauf an der Ladenkasse durch die sofortige Übergabe und Übereignung der Ware durch den Verkäufer bzw. ihre Abnahme und Bezahlung durch den Käufer.

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