Fassongründung
Eine Fassongründung hat zum Ziel, zunächst nur einen Firmenmantel zu errichten, ohne dass alsbald ein gewerblicher Betrieb eröffnet werden soll. Es handelt sich jedoch nicht um eine Scheingründung, da eine tatsächliche Eröffnung des Betriebes in Aussicht enommen wird.
Verstreicht nach Grünung allerdings eine unangemessen lange Frist, kann die Gesellschaft vom zuständigen Amtsgericht wieder aus dem Handelsregister gelöscht werden.