Finanzgerichte
Die Finanzgerichte sind eine besondere Form der Verwaltungsgerichte, die insbesondere für Klagen gegen Finanzbehörden in Bezug auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Abgaben (z. B. Steuern, Zölle) zuständig sind.
Die Finanzgerichte sind obere Landesgerichte. Die nächsthöhere und oberste Instanz ist der Bundesfinanzhof.