Geldwäsche
Die Geldwäsche ist die Einführung von illegal erworbenen Geldern (z. B. aus Diebstahl, Drogenhandel) in den regulären Wirtschaftskreislauf (z.B. durch den Kauf von Immobilien und Wertpapieren), um dadurch die Herkunft des Geldes zu verschleiern.
Geldwäsche ist ein juristischer Straftatbestand und wird nach dem Geldwäschegesetz (GwG) strafrechtlich verfolgt.