Geschäftsführung
Die Geschäftsführung beinhaltet das Recht innerhalb eines Unternehmens bestimmte Geschäftshandlungen vorzunehmen. Sie ist zu unterscheiden von der Vertretung nach außen, in deren Rahmen die Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens z. B. zu Kunden, Lieferanten oder Banken rechtswirksam gestaltet werden können.
Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis kann von einer Person oder einem Gremium (z. B. dem Vorstand einer Aktiengesellschaft) gemeinsam wahrgenommen werden, sie kann aber auch auf verschiedene Personen verteilt sein. In den meisten kleineren Unternehmen werden sowohl die Geschäftsführung wie auch die Vertretung nach außen von den Eigentümern ausgeübt. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG werden sie durch eigene, bestellte Organe wahrgenommen.
Die Geschäftsführung kann sich auf das gesamte Unternehmen beziehen oder auf bestimmte Teilbereiche begrenzt sein, z. B. Produktion, Verwaltung und Vertrieb.