🏠 » Lexikon » G » Geschmacksmuster

Geschmacksmuster

Ein Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das die unbefugte Nachahmung neuer, gewerblich genutzter Muster und Modelle (z.B. das Design eines Geschirrs oder die Form einer Lampe) verbietet.

Geschmacksmuster können beim Deutschen Patentamt angemeldet werden und werden dort in das Musterregister eingetragen. Die Schutzdauer beträgt in der Regel fünf, maximal 20 Jahre.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Geschmacksmuster
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon