🏠 » Lexikon » G » GKosfG GKosfG Die Abkürzung GKosfG steht für Gerichtsvollzieherkostengesetz. Der Gerichtsvollzieher erhebt für seine Tätigkeit Gebühren nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz. Für die verschiedenen Tätigkeiten fallen unterschiedliche Kosten an. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:ZVAPKHMB VORHERIGER ARTIKELHRR NÄCHSTER ARTIKELGStA