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Gläubigerschutz

Der Gläubigerschutz umfasst wesentliche Bereiche: Schuld- und Konkursrecht, Recht der Sicherheiten und Ausgestaltung der Rechnungslegung von Kaufleuten. Die Sicherung von Ansprüchen durch das Schuldrecht und die darauf basierende Rechtssprechung sind eine der wichtigsten Formen des Gläubigerschutzes.

Diese schuldrechtlichen Vorschriften dienen dazu, Entstehen und Erlöschen von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Vollstreckung zu regeln. Dazu kommen spezielle Vorschriften für den Insolvenzfall.

Die Gewährung von Sicherheiten basiert auf frei gestaltbaren Verträgen im Rahmen des BGB. Sie schützt einzelne Gläubiger, mindert aber den Schutz der nicht dinglich gesicherten Gläubiger. Im Bereich des Rechnungswesens sollen die GoB sowie die Rechnungslegungsvorschriften sicherstellen, dass Kaufleute sich selbst, ihre Gläubiger und den Staat zutreffend und richtig über den Geschäftsverlauf und die Entwicklung des Unternehmens informieren.

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