Grundpfandrecht
Der Begriff Grundpfandrecht ist die zusammenfassende Bezeichnung für eine Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld.
Alle Grundpfandrechte haben eins gemeinsam, nämlich dass der Berechtigte (Hypotheken-, Grundschuldgläubiger) seine Forderung auf Darlehensrückzahlung bei Nichterfüllung aus dem belasteten Grundstück durch Zwangsvollstreckung betreiben kann.
Das Grundpfanrecht wird bei Anleihen, Schuldscheindarlehen sowie sonstigen Krediten eingesetzt.