Grundschuld
Die Grundschuld gehört zu den Grundpfandrechten und ist eine im Grundbuch einzutragende Belastung einer Immobilie, die der Kreditsicherung dient und den Kreditgeber im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Pfandrechte an dem belasteten Objekt verleiht.
Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an das Bestehen einer Forderung gebunden.