Grundstücke
Grundstücke sind im privatrechtlichen Sinn begrenzte, durch Vermessung gebüdete Teile der Erdoberfläche, die im Grundbuch als selbständige Grundstücke eingetragen sind.
Im steuerrechtlichen Sinn wird bei der Bewertung die nach der Verkehrsauffassung vorhandene wirtschaftliche Einheit, die ggf. mehrere Grundstücke umfassen kann, zugrunde gelegt.
Je nach Bebauung der Grundstücke wird u. a. unterschieden nach Mietwohngrundstücken, Geschäftsgrundstücken, gemischtgenutzten Grundstücken, Einfamilienhäusern, Zweifami-lienhäusern und sonstigen bebauten Grundstücken.